Wir bieten mit erfahrenen BZF/AZF Lehrer (Berufspiloten und Fluglotsen) der Erwerb der Sprechfunkberechtigung in kleinen Gruppen oder im Einzelcoaching an. Der theoretische Unterricht findet in unseren Schulungsräumen am Flughafen EDLN statt. Den praktischen Teil führen wir via „Skype for Business“ durch. Hier herrscht von Anfang eine simulierte fliegerische Atmosphäre, da auch in der Luft nicht alle Teilnehmer am gleichen Tisch sitzen.
BZF II (Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst II)
Das BZF II berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum. Aber auch für Ballonfahrer zum Beispiel oder für den reinen Bodendienst, zum Beispiel als Flugleiter an einem unkontrollierten Flugplatz ist das BZF vorgeschrieben.
BZF I (Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I)
Das BZF I berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache. Das BZF I benötigen Sie für Flüge ins Ausland. Außerdem erleichtert es die Kommunikation an Verkehrsflughäfen. Wir empfehlen Ihnen deshalb generell, das BZF I zu erwerben, auch, wenn Sie jetzt schon planen, zu einem späteren Zeitpunkt eine höhere Pilotenlizenz zu erwerben.
AZF (Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst)
Das AZF berechtigt zur uneingeschränkten Durchführung des Sprechfunks in deutscher und englischer Sprache auf Flügen nach Instrumenten- und Sichtflugregeln.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zum AZF oder BZF I auch noch ein Sprachnachweis notwendig ist.
Ein BZF ist die Grundlage um an einer AZF Prüfung teilzunehmen. Die Prüfungen finden entweder bei uns im Trainingscentrum oder in Köln statt.
Möchten Sie nur ein Funksprechzeugnis ohne gleichzeitige PPL Ausbildung erwerben? Die Teilnahme ist jederzeit möglich – Anruf genügt.