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PPL (A): Ausbildung zum Privatpiloten

LERNEN SIE IN FAMILIÄRER UND HERZLICHER ATMOSPHÄRE -PROFESSIONELL, FLEXIBEL ZUVERLÄSSIG UND GRÜNDLICH.

Die Blue Sky Aviation GmbH ist Ihre Flugschule in Mönchengladbach zur Erlangung der Privatpilotenlizenz in den Regionen Rheinland und südwestlichen Ruhrgebiet zentral zu Düsseldorf und Köln gelegen. Hier bilden wir zur Erlangung der Privatpilotenlizenz (nichtgewerblich) aus.

In einem individuellen Gespräch geben wir Ihnen eine Entscheidungshilfe welche EASA Lizenz die richtige für Ihren Bedarf ist.

Wir schulen an unserem Standort EDLN mit modernen Flugzeugen der ECHO Klasse. Eine Ausbildung ist hier an jedem Tag (mit Ausnahme von Weihnachten, Silvester und Neujahr von 08:00 bis 20:30 möglich. Der Flughafen EDLN verfügt über eine 1.200 m lange, asphaltierte Landebahn in einer Kontrollzone.

Die nachfolgenden Informationen sind vor allem auf die PPL (A) Lizenz spezifiziert. Die Informationen zum LAPL (A) finden Sie im Bereich LAPL (A)

Der EASA-FCL ist zugleich ICAO-konform. Grundsätzlich berechtigt der PPL(A) Sie zum Fliegen von einmotorigen Flugzeugen mit Kolbenmotor mit einem maximalen Startgewicht von 5.700 kg.

Aufbauend auf der PPL(A)-Lizenz können weitere Berechtigungen erworben werden.

Dies sind zum Beispiel:

  • Kunstflugberechtigung
  • Nachtflug
  • MEP - Multi Engine Piston Rating
  • Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen
  • Fang- oder Bannerschleppberechtigung
  • Lehrberechtigung
  • Instrumentenflugberechtigung (IFR)

Der PPL(A) berechtigt auch außerhalb der EU, zum Beispiel in den in den USA oder in anderen Reisezielen ein Flugzeug zu chartern. Die Zeit, die Sie für einen PPL(A) veranschlagen sollten liegt zwischen 4 und 12 Monaten. Die Ausbildungsdauer wird mit ihnen individuell anhand Ihrer verfügbaren Terminmöglichkeiten abgestimmt. Dies beinhaltet auch eine Abstimmung über den Zeitbedarf der theoretischen sowie praktischen Ausbildung. Die zwei Bereiche werden überschneidend parallel durchgeführt und so geplant, dass Ihre Fortschritte nivelliert verlaufen.

Voraussetzungen für den PPL(A)

  • Mindestalter: 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn, 17 Jahre bei Lizenzerwerb
  • Medizinische Bescheinigung der Flugtauglichkeit
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Ausbildung und Prüfung in Theorie und Praxis

Die theoretische Ausbildung erfolgt mit klaren und strukturierten Lehrplänen. Die Unterrichtseinheiten führen wir im Fernunterricht (web based training) oder Nahunterricht (Frontalunterricht und Einzelcoaching) im Rahmen des jeweiligen Ausbildungsplans einzeln oder kombinierbar durch.

Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Sachgebiete:

  • Luftrecht und ATC-Verfahren
  • Sprechfunkverkehr
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Flugleistung und Flugplanung
  • Aerodynamik
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Betriebliche Verfahren
  • Verhalten in besonderen Fällen

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden, davon mindestens 25 Stunden mit Fluglehrer sowie mindestens 10 Stunden Alleinflug unter Aufsicht, davon mindestens 5 Stunden Überlandflug im Alleinflug mit mindestens einem Flug über 150 NM mit zwei Zwischenlandungen.

Hier finden Sie einen groben Ablauf der praktischen Ausbildung:

  • Einweisung und Einführung in das Flugzeug und den Flugplatz
  • Trainingsflüge mit dem Ziel des ersten Alleinflugs
  • 3 Solo Flüge
  • Vertiefung der Kenntnisse und weitere Alleinflüge
  • Überlandflüge (min. 150 NM) mit 2 Zwischenlandungen
  • Prüfung

Vergleich PPL (A) mit LAPL (A)

Voraussetzungen
PPL (A)
Mindestalter bei Beginn 16 Jahre Flugtauglichkeitszeugnis
LAPL (A)
Mindestalter bei Beginn 16 Jahre Flugtauglichkeitszeugnis
Medical
Untersuchungsintervalle:
5 Jahre bis vollendetes 40. Lebensjahr
2 Jahre ab vollendeten 40. Lebensjahr
jährlich ab 50.
Untersuchungsintervalle:
5 Jahre bis vollendetes 40. Lebensjahr
2 Jahre ab vollendeten 40. Lebensjahr
Flugausbildung
45 Flugstunden
davon 25 Stunden mit Fluglehrer, mindestens 10 Stunden Alleinflug und 5 Stunden
Allein-Überlandflug
30 Flugstunden
davon 15 Stunden mit Fluglehrer mindestens 6 Stunden Alleinflug 3 Stunden
Allein-Überlandflug
Berechtigung
Einmotorige Kolbenflugzeuge bis 5,7t
Einmotorige Kolbenflugzeuge bis 2t
Nach Erhalt der Lizenz dürfen Passagiere erst nach 10 Flugstunden Alleinflug mitgenommen werden
Ausland
Weltweit (evtl. mit Auflagen) gültig und anerkannt
Nur innerhalb der EU Mitgliedsländer (inkl. Schweiz, Norwegen) gültig
Erweiterungen
Nachtflugberechtigung
Lehrberechtigung
Mehrmotorige Kolbenflugzeuge
Turbinenbetriebene Flugzeuge
Instrumenflugberechtigung
Berufspilotenlizenz
sonstige
k.A.
Upgrade vom LAPL (A) auf PPL (A) möglich
Upgrade erfordert 15 Flugstunden mit Fluglehrer + Prüfungsflug (keine weiterer theoretischer Unterricht notwendig